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Zeitgemäße Qualifizierung

Über­le­gun­gen
zur zeit­ge­mä­ßen Qua­li­fi­zie­rung von Detek­ti­ven und zur Ein­ord­nung der Pro­ble­ma­tik der Ermitt­lungs­tä­tig­keit durch Pri­vat­per­so­nen.


Seit sich Detek­ti­ve in Deutsch­land in Ver­bän­den orga­ni­sie­ren, wur­den von ihnen viel­fäl­ti­ge Ver­su­che unter­nom­men, um die wach­sen­de Zahl derer, die in der Detek­tiv­bran­che tätig wer­den wol­len, zu regeln.

Dabei schei­ter­ten jene Vor­ha­ben, die in ers­ter Linie nicht auf eine geeig­ne­te Aus- und Fort­bil­dung ziel­ten, denn sie rich­te­ten sich dar­uf, sowohl die eige­nen Ver­bands­mit­glie­der als auch die Öffent­lich­keit vor unzu­rei­chend aus­ge­bil­de­ten „Hob­by-Detek­ti­ven” zu schüt­zen.

Aus der The­men­auf­ar­bei­tung in ver­schie­de­nen Publi­ka­tio­nen zur aktu­el­len recht­li­chen Ein­ord­nung der Pro­ble­ma­tik pri­va­ter Ermitt­lungs­tä­tig­keit (Diplom­ar­bei­ten / Dis­ser­ta­tio­nen) las­sen sich nach­ste­hen­de The­sen ablei­ten, die die Berufs­ver­bän­de zumin­dest gemein­sam erör­tern und ggf. in einem aktu­el­len Grund­werk zur Rege­lung der beruf­li­chen Fort­bil­dung (ein­schließ­lich der Über­ar­bei­tung des Detek­tiv-Bil­dungs­plans) mit ein­flie­ßen las­sen sollten.