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Bildungsplan für Detektive

(vom 21. Febr. 1989, ergänzt am 01.Okt. 1992), erar­bei­tet in Gemein­schaft mit den Berufs­ver­bän­den für Detek­ti­ve in der Bun­des­re­pu­blik Deutsch­land und Westberlin:

- Bun­des­ver­band Deut­scher Detek­ti­ve e.V., Bonn (BDD)
- Bund Inter­na­tio­na­ler Detek­ti­ve e.V., Frankfurt/M. (BID)
- Deut­scher Detek­tiv-Ver­band e.V., Frankfurt/M. (DDV)

mit Unter­stüt­zung der
- Inter­na­tio­na­len Kom­mis­si­on der Detek­tiv­ver­bän­de, Wien (IKD) durch die Autoren Prof. Sieg­fried W. BERG, Man­fred DESSAUMan­fred W. KOCKS.

- Her­aus­ge­ber: Stif­tung Gesell­schaft & Recht, Sitz Gel­dern
Zur Boeckelt 20, 47608 Geldern

Vorwort

Detektive/Detektivinnen sind wich­ti­ge Gewährs­trä­ger öffent­li­cher Sicher­heit. Unter „öffent­li­che Sicher­heit” wird nach all­ge­mei­ner Mei­nung die Unver­sehrt­heit von Leben, Gesund­heit, Ehre, Frei­heit und Eigen­tum sowie der Rechts­ord­nung und der grund­le­gen­den Ein­rich­tun­gen des Staa­tes verstanden.

Der Detektiv/die Detek­ti­vin ist Ver­trau­ens­trä­ger beson­de­rer Art. Die­ses von der All­ge­mein­heit und dem jewei­li­gen Auf­trag­ge­ber in ihn/sie gesetz­te Ver­trau­en bedarf aus­rei­chen­den Schut­zes. Spe­zi­ell in den Berei­chen des Eigen­tums­schut­zes und der Wah­rung indi­vi­du­el­ler Bür­ger­rech­te sind Detektive/Detektivinnen regel­mä­ßig in Anspruch genom­men. Sie bie­ten mit­tels ihrer Akti­vi­tä­ten kon­struk­ti­ve Lösungsmöglichkeiten.

Ihre Eigen­in­itia­ti­ve und Risi­ko­be­reit­schaft ist viel­fach Vor­aus­set­zung eines ver­bes­ser­ten Rechts­schut­zes für Bür­ger die­ses Staa­tes. Letzt­lich gehört zur detek­ti­vi­schen Tätig­keit die Bereit­schaft, für sich und ande­re Ver­ant­wor­tung zu über­neh­men und ein hohes Maß an Eigen­in­itia­ti­ve zu erbringen.

Vor­aus­set­zung ist daher per­sön­li­che Zuver­läs­sig­keit und Ver­trau­ens­wür­dig­keit der Berufs­aus­üben­den genau­so wie fach­li­che Eig­nung.
Die nach­fol­gen­den stan­des­recht­li­chen Ver­ei­ni­gun­gen, die die Mehr­zahl der orga­ni­sier­ten gewerb­li­chen Detektive/Detektivinnen in Deutsch­land vertreten

- BDD – Bun­des­ver­band Deut­scher Detek­ti­ve e.V., Bonn
- BID – Bund Inter­na­tio­na­ler Detek­ti­ve, e.V., Frankfurt/M.
- DDV – Deut­scher Detek­tiv-Ver­band e.V., Frankfurt/M.

for­dern des­we­gen, den Schutz des Bür­gers durch Detektive/Detektivinnen auf hohem fach­li­chen Niveau zu gewähr­leis­ten. Sie ver­fol­gen über die

ZENTRALSTELLE FÜR DIE AUSBILDUNG IM DETEKTIVGEWERBE (ZAD)

in Zusam­men­ar­beit mit den Selbst­ver­wal­tungs­or­ga­nen der Wirt­schaft – die beruf­li­che Bil­dung für Detek­ti­ve / Detek­ti­vin­nen als Fort­bil­dungs­maß­nah­me im Rah­men der Erwachsenenbildung.

Solan­ge der für die Aus­bil­dungs­be­ru­fe zustän­di­ge Bun­des­mi­nis­ter von der Ermäch­ti­gung nach § 46 Abs. 2. BBiG (Berufs­bil­dungs­ge­setz), beruf­li­che Fort­bil­dungs­lehr­gän­ge durch Rechts­ver­ord­nung zu regeln, in Bezug auf die Aus­bil­dung im Detek­tiv­be­ruf kei­nen Gebrauch macht, haben die genann­ten Stan­des­ver­ei­ni­gun­gen die ZAD beauf­tragt, die Berufs­bil­dung für Detektive/Detektivinnen zu koor­di­nie­ren und zu fördern.

Präambel

Die berufs­stän­di­schen Ver­tre­tun­gen für Detektive/Detektivinnen in Deutsch­land betrach­ten die erfolg­rei­che Detek­tiv­tä­tig­keit als einen bedeu­ten­den Schutz für Bür­ger, die in Wahr­neh­mung ihrer Rech­te auf detek­ti­vi­sche Beweis­be­schaf­fung nicht ver­zich­ten können.

Detektive/Detektivinnen, die das Gewer­be anmel­den, wer­den im all­ge­mei­nen als „Privatdetektive/Privatdetektivinnen” bezeich­net, und zwar unab­hän­gig davon, ob Sach­kennt­nis­se vor­han­den sind oder nicht. Eine Sach­kun­de­prü­fung ist nach der Gewer­be­ord­nung nicht vorgesehen.

Die detek­ti­vi­sche Schutz­funk­ti­on durch Beweis­bei­trä­ge für betrof­fe­ne Bür­ger kann nur dann wirk­sam wer­den, wenn sie sich dau­er­haft auf qua­li­fi­zier­te Detek­tiv­tä­tig­keit stützt.

Die Detek­tiv­ver­bän­de for­dern des­we­gen den Schutz des Bür­gers durch qualifizierte

Geprüf­te Detektive/Geprüfte Detek­ti­vin­nen

und ver­fol­gen in Zusam­men­ar­beit mit den Selbst­ver­wal­tungs­or­ga­nen der Wirt­schaft die Berufs­aus­bil­dung für Detektive/Detektivinnen als Fort­bil­dungs­maß­nah­me im Rah­men der Erwach­se­nen­bil­dung. Die Qua­li­fi­ka­ti­on des ein­zel­nen Detektivs/der ein­zel­nen Detek­ti­vin wird des­halb nach Abschluß der mehr­glied­ri­gen Bil­dungs­maß­nah­me in einer Prü­fung unter Beweis gestellt und berech­tigt nach erfolg­rei­chem Abschluß zur Berufs­be­zeich­nung „Geprüf­ter Detektiv/Geprüfte Detektivin”.

Detektivleistungen

Detek­ti­ve und Detek­ti­vin­nen erfül­len unter­schied­li­che Auf­ga­ben, die in der Mehr­zahl der Fäl­le fol­gen­den Pro­blem­be­rei­chen zuge­ord­net wer­den können:

Beweis­hil­fe für Straf­pro­zes­se
Bei Ver­ge­hen oder Ver­bre­chen gegen die Per­son, das Eigen­tum oder ideel­les Besitztum

Ehe und Part­ner­schaft / Untreue eines Part­ners
* Unter­halt * Ver­sor­gung * Erziehungsgewalt

Per­so­nen­stands­über­prü­fun­gen
Vater­schafts­pro­zes­se * Ermitt­lun­gen zum per­so­nel­len Hintergrund

Dieb­stahl, Unter­schla­gung und Betrug von und bei Wirt­schafts­gü­tern
Material‑, Waren­dieb­stahl und Unter­schla­gung * betrü­ge­ri­sche Prak­ti­ken bei Waren­be­we­gun­gen * Beleg­kon­trol­le zwecks Fest­stel­lung von Unter­schla­gungs­men­gen * Klä­rung von Fehl­be­stän­den * Leistungsbetrug

Per­so­nen­kon­trol­le und Über­wa­chung
Bewer­ber­prü­fung auf kri­mi­nel­le Ver­gan­gen­heit oder nega­ti­ve Ver­hal­tens­wei­sen bei bis­he­ri­gen Arbeit­ge­bern * Beweis­erhe­bung zum Abrech­nungs­be­trug * Ermitt­lun­gen und Beob­ach­tun­gen gegen Untreue * Prü­fung der Iden­ti­tät * Auf­ent­halts­er­mitt­lun­gen * Arbeitgeberfeststellungen

Schutz gegen Kon­kur­renz­über­grif­fe und unlau­te­re Wett­be­werbs­prak­ti­ken
Abwehr von Betriebs­spio­na­ge * Auf­spü­ren von Abhör­ge­rä­ten * Auf­de­ckung und Ver­hin­de­rung von Sabo­ta­ge * Prü­fung bei Ver­rat von Betriebs­ge­heim­nis­sen * Schutz von Geheim­nis­trä­gern * Unter­su­chun­gen bei Angriff auf den Ruf einer Insti­tu­ti­on * Auf­de­ckung unzu­läs­si­ger Abwer­bung * Prü­fung bei Kon­kur­renz­ma­ni­pu­la­ti­on * Bekämp­fung kri­mi­nel­ler Prak­ti­ken im Rabatt­we­sen * Prü­fung betrü­ge­ri­scher Rekla­ma­tio­nen * Auf­de­ckung von Kon­kur­renz­tä­tig­keit eige­ner Mit­ar­bei­ter * Durch­füh­rung von Preis­über­wa­chung * Unter­su­chung von Ver­stö­ßen gegen Wettbewerbsverbote

Markt- und Infor­ma­ti­ons­kon­trol­len
Ver­hin­de­rung ille­ga­ler Infor­ma­ti­ons­be­schaf­fung * Prä­ven­tiv­maß­nah­men gegen ille­ga­les Mar­ke­ting und Kontaktpersonen.

Spe­zi­el­le sons­ti­ge Pro­ble­me der Wirt­schaft und der Ver­wal­tun­gen
Fäl­schun­gen von Ver­triebs­un­ter­la­gen * Untreue bei Mit­ge­sell­schaf­tern * Gefälsch­ter Waren- und Beleg­ver­kehr * EDV- und Datendelikte

Finanz- und Kre­dit­un­ter­su­chun­gen
Auf­de­ckung von: Schwin­del­fir­men in ver­schie­de­nen Märk­ten * Fäl­schun­gen von Ver­trags­un­ter­la­gen * Erstat­tungs- und Sub­ven­ti­ons­schwin­del * Luft­ge­schäf­ten * Wert­vor­täu­schung durch Über­be­wer­tung von Grund­stü­cken * Sit­ten­wid­ri­ger Dar­le­hens­be­schaf­fung * zum Eigen­nutz ver­wen­de­ter Gel­der, die treu­hän­de­risch ver­wal­tet wer­den soll­ten * Wech­sel­rei­te­rei und Anlagenschwindel

Gebrauchsmuster‑, Urhe­ber- und Patent­ver­let­zun­gen
Leis­tun­gen mit dem Ziel der Auf­de­ckung von Ver­let­zun­gen und zum Schutz von Ver­fah­rens­ge­heim­nis­sen * Auf­spü­ren von Raub­ko­pien im Buch‑, Video- und Ton­we­sen * Fest­stel­lung von Markenpiraterie

Ver­si­che­rungs­miß­brauch
Zeit­li­che Mani­pu­la­tio­nen bei Ver­si­che­rungs­ab­schluß (z.B. kurz nach Scha­dens­er­eig­nis) * Betrü­ge­ri­sche Ver­si­che­rungs­ab­schlüs­se bei vor­ge­täusch­ten Adres­sen * Betrü­ge­ri­sches Vor­täu­schen eines Ver­si­che­rungs­fal­les durch fin­gier­te Unfäl­le * Her­bei­füh­rung eines Ver­si­che­rungs­fal­les * Betrü­ge­ri­sches Aus­nut­zen eines Ver­si­che­rungs­fal­les a) bei Bezug von Ren­ten trotz wie­der­her­ge­stell­ter Gesund­heit, b) im Rah­men von Kfz-Versicherungen

Werks- und Betriebs­schutz
Erar­bei­tung von Kon­troll­plä­nen durch Netz­plan­tech­nik (zeit­li­chen Funk­tio­nen und Arbeits­ab­läu­fen angepaßt) * Kon­trol­le der Orga­ne und Arbei­ten des Werk­schut­zes * Feh­ler­quel­len­fest­stel­lung im Sicher­heits­sys­tem * Behe­bung von Sicherheitsmängeln

Sons­ti­ge Schutz- und Bewa­chungs­auf­ga­ben
Fabri­kat- und mar­ken­un­ab­hän­gi­ge Bera­tung vor Ein­bau von Siche­rungs- und Kon­troll­an­la­gen * Über­wa­chung von Per­so­nen und Waren durch tech­ni­sche Ein­rich­tun­gen * Begleit­schutz für gefähr­de­te Per­so­nen * Abwehr der Bedro­hung von Geheim­nis­trä­gern oder Zeugen.

Berufsbildung

(01) Der Detektivbewerber/die Detek­tiv­be­wer­be­rin
Die für detek­ti­vi­sche Berufs­bil­dung not­wen­di­gen schu­li­schen und fach­li­chen Vor­aus­set­zun­gen sind im Kapi­tel „Befä­hi­gungs­nach­weis für geprüf­te Detektive/geprüfte Detek­ti­vin­nen” (IV.) dar­ge­stellt. Zur Berufs­aus­übung sind Fle­xi­bi­li­tät, Orga­ni­sa­ti­ons­kennt­nis­se, logisch-kom­bi­na­to­ri­sches Denk­ver­mö­gen, aus­ge­präg­te Ver­läß­lich­keit und Unbe­schol­ten­heit Grund­vor­aus­set­zun­gen. Auf­grund der für die Berufs­aus­übung not­wen­di­gen mensch­li­chen Rei­fe soll­ten Bewerber/Bewerberinnen für den Detek­tiv­be­ruf min­des­tens 21 Jah­re alt sein. Aus­nah­men kön­nen nur in detail­liert begrün­de­ten Fäl­len zuge­las­sen werden.

(02) Berufs­bil­dungs­gang
Die Berufs­bil­dung zum „Geprüf­ten Detektiv/Geprüfte Detek­ti­vin” erfolgt in der Pra­xis als Detektivpraktikant/in. Die not­wen­di­gen theo­re­ti­schen Kennt­nis­se kön­nen ent­we­der ganz oder teil­wei­se im Direkt­un­ter­richt oder auch im Rah­men eines Fern­stu­di­ums in Kom­bi­na­ti­on mit Direkt­un­ter­richt ver­mit­telt wer­den. Die­se Berufs­bil­dungs­me­tho­de erfor­dert vom Detektivpraktikanten/von der Detek­tiv­prak­ti­kan­tin neben der prak­ti­schen Arbeit eine inten­si­ve Wei­ter­bil­dung über drei Elemente

- indi­vi­du­el­les eige­nes Stu­di­um
- pra­xis­be­glei­ten­de Aus­bil­dung und
- ergän­zen­de Kurzseminare

(03) Ers­tes Berufs­bil­dungs­jahr
Wäh­rend des Prak­ti­kums im ers­ten Berufs­bil­dungs­jahr wird der Praktikant/die Prak­ti­kan­tin von den jeweils beglei­ten­den Aus­bil­dern mit anfal­len­den Auf­ga­ben ver­traut gemacht, zu den ein­zel­nen Maß­nah­men hin­zu­ge­zo­gen und auf die per­sön­li­che Eig­nung, Auf­fas­sungs­ga­be und Anpas­sungs­fä­hig­keit getes­tet. Neben der prak­ti­schen Arbeit wer­den die für die ers­te Berufs­bil­dungs­stu­fe wesent­li­chen theo­re­ti­schen Kennt­nis­se durch Stu­di­en­brie­fe zum Selbst­stu­di­um über­mit­telt. Gegen Ende des ers­ten Berufs­bil­dungs­jah­res wird in einem mehr­tä­gi­gen Semi­nar der bis dahin im Fern­un­ter­richt behan­del­te Lehr­stoff noch­mals durch­ge­ar­bei­tet und anhand von Fäl­len der Pra­xis geübt. Dem Detektivpraktikanten/der Detek­tiv­prak­ti­kan­tin ist nach der Ableis­tung des ers­ten Berufs­bil­dungs­jah­res von dem ver­ant­wort­li­chen Aus­bil­der eine Beschei­ni­gung aus­zu­hän­di­gen, in der zum Aus­druck kommt, ob die wei­te­re Berufs­bil­dung befür­wor­tet wird.

(04) Zwei­tes Berufs­bil­dungs­jahr
Neben der prak­ti­schen Detek­tiv­ar­beit, bei der der Praktikant/die Prak­ti­kan­tin ent­spre­chend dem Aus­bil­dungs­stand auch zum Teil selb­stän­di­ge Auf­trä­ge erhält, ist die Beschäf­ti­gung mit den für die spä­te­re Berufs­aus­übung wich­ti­gen theo­re­ti­schen Grund­kennt­nis­sen erfor­der­lich; dies geschieht

- durch die regel­mä­ßig erschei­nen­den Stu­di­en­brie­fe sowie
- ein mehr­tä­gi­ges Abschluß­se­mi­nar für Prak­ti­kan­ten am Ende des zwei­ten Berufsbildungsjahres.

Wenn die vor­ge­nann­ten Vor­aus­set­zun­gen erfüllt sind und der Praktikant/die Prak­ti­kan­tin der Auf­fas­sung ist, zu den im Berufs­bil­dungs­pro­gramm dar­ge­stell­ten The­men aus­rei­chen­des Wis­sen und durch Detek­tiv­leis­tun­gen aus­rei­chen­de Pra­xis­kennt­nis­se erwor­ben zu haben, ist der Aus­bil­der ver­pflich­tet, dem Detektivpraktikanten/der Detek­tiv­prak­ti­kan­tin die erbrach­ten Leis­tun­gen zu beschei­ni­gen, damit eine Anmel­dung zur Prü­fung erfol­gen kann.

(05) „Geprüf­ter Detektiv/Geprüfte Detek­ti­vin„
Mit erfolg­rei­cher Prü­fung weist der Detektivpraktikant/die Detek­tiv­prak­ti­kan­tin nach, dass er/sie die wesent­li­chen per­sön­li­chen und fach­li­chen Vor­aus­set­zun­gen erfüllt, die not­wen­dig sind, die ver­schie­de­nen Detek­tiv­leis­tun­gen zum Schutz von berech­tig­ten Inter­es­sen erbrin­gen zu können.

(06) Die Aus­bil­der
Als Aus­bil­der wer­den selb­stän­dig täti­ge Detektive/Detektivinnen aner­kannt, soweit sie ihr Fach­wis­sen nach­weis­bar durch Teil­nah­me an ein­schlä­gi­gen Fach- und Fort­bil­dungs­se­mi­na­ren oder in ver­gleich­ba­ren Ein­rich­tun­gen ergän­zen. Für spe­zi­el­le Aus­bil­dungs­be­rei­che wer­den Detek­ti­ve, Kri­mi­na­lis­ten, Juris­ten und ande­re qua­li­fi­zier­te Sach­ver­stän­di­ge beigezogen.

(07) Berufs­bil­dungs­gre­mi­en
Berufs­bil­dungs­fra­gen wer­den von der ZENTRALSTELLE FÜR DIE AUSBILDUNG IM DETEKTIVGEWERBE (ZAD) in Abstim­mung mit den füh­ren­den berufs­stän­di­schen Ver­tre­tun­gen und den Indus­trie- und Han­dels­kam­mern bearbeitet.

(08) Bil­dungs­ein­rich­tun­gen
Als Bil­dungs­ein­rich­tun­gen die­nen Lehr­in­sti­tu­te der berufs­stän­di­schen Ver­ei­ni­gun­gen des deut­schen Detek­tiv­ge­wer­bes, die IHK-Bil­dungs­wer­ke, Aka­de­mien und ver­gleich­ba­re Ein­rich­tun­gen, die von der ZENTRALSTELLE FÜR DIE AUSBILDUNG IM DETEKTIVGEWERBE (ZAD) als geeig­net aner­kannt sind.

(09) Über­sicht über den metho­di­schen und orga­ni­sa­to­ri­schen Ablauf der theo­re­ti­schen Berufsbildung

Die Ver­mitt­lung des theo­re­ti­schen Bil­dungs­teils kann auf drei unter­schied­li­chen Wei­sen erfolgen.