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Historie des Detektivgewerbes

ERMITTLER IM DIENSTE DER WIRTSHAFT

Es gibt seit etwa 135 Jah­ren Detek­tei­en in Deutsch­land, deren Ermitt­ler im Diens­te der Wahr­heits­fin­dung in der Gesell­schaft ste­hen.

Das ste­ti­ge wirt­schaft­li­che und poli­ti­sche Zusam­men­wach­sen der Staa­ten Euro­pas sowie die zuneh­men­de Glo­ba­li­sie­rung der Wirt­schaft blie­ben auch auf die Ent­wick­lung des Detek­tiv­ge­wer­bes nicht ohne Ein­fluß. Welt­wei­te Tätig­kei­ten der Detek­ti­ve über alle Gren­zen hin­weg sind heu­te eine Selbst­ver­ständ­lich­keit.

Eben­so der Zusam­men­schluß von Detek­tiv­ver­bän­den zur „Inter­na­tio­na­len Kom­mis­si­on der Detek­tiv-Ver­bän­de (IKD)” sowie von Detek­ti­ven in einem Welt­ver­band, der „World Asso­cia­ti­on of Detec­ti­ves (WAD)”.

Für die Tätig­keit der Pri­va­ten Ermitt­ler gilt das Gewer­be­recht. Die so genann­ten Kauf­haus­de­tek­ti­ve gehö­ren gewer­be­recht­lich zum Bewa­chungs­ge­wer­be. Die Arbeit der Pri­va­ten Ermittler/Detektiven ist von daher mit der der „Kauf­haus­de­tek­ti­ve” in kei­ner Wei­se ver­gleich­bar.

Zu Anfang der Detek­tiv­tä­tig­keit lagen die Betä­ti­gungs­fel­der fast aus­schließ­lich im pri­va­ten Bereich. Im Zuge der Indus­tria­li­sie­rung kamen dann auch Auf­trä­ge aus der Wirt­schaft hin­zu. Bis etwa Mit­te 1977 blieb der pri­va­te Bereich der Schwer­punkt detek­ti­vi­scher Ermitt­lungs­tä­tig­keit. Dies änder­te sich grund­le­gend mit dem neu­en Schei­dungs­recht ab Juli 1977, mit dem das Schuld­prin­zip durch das Zer­rüt­tungs­prin­zip ersetzt wur­de. Heu­te kom­men ca. 70 bis 80 Pro­zent der Detek­tiv­auf­trä­ge unmit­tel­bar oder mit­tel­bar aus der Wirt­schaft und nur noch knapp 20 Pro­zent aus dem pri­va­ten Bereich.
Ein Schwer­punkt detek­ti­vi­scher Tätig­keit ist u.a. die ‚All­ge­mei­ne Wirt­schafts­kri­mi­na­li­tät’.

Es gibt heut­zu­ta­ge fast kei­nen Lebens­be­reich mehr, in dem Detek­ti­ve nicht als Part­ner und Hel­fer für in Bedräng­nis oder gar Not gera­te­ne Men­schen bei der Suche nach Wahr­heit zur Ver­fü­gung ste­hen.

Ein Pri­va­ter Ermitt­ler wird nur tätig, wenn sei­tens sei­nes Auf­trga­ge­bers das Berech­tig­te Inter­es­se nach­ge­wie­sen wird, da dem Ermitt­ler nicht mehr Rech­te als jedem ande­ren Bür­ger unse­res Lan­des zuste­hen. Außer­dem unter­liegt er unein­ge­schränkt den Bestim­mun­gen des Bun­des­da­ten­schutz­ge­set­zes (BSDG).

Zusam­men­fas­send kann, unab­hän­gig von dem nicht mit Geld auf­zu­wie­gen­dem ideel­len Nut­zen für die Gesell­schaft und den ein­zel­nen Bür­ger, fest­ge­stellt wer­den, dass durch die Arbeit der Pri­va­ten Ermittler/Detektive der deut­schen Wirt­schaft und damit direkt oder indi­rekt der Gesell­schaft, ein jähr­li­cher Scha­den von 22 – 25 Mil­li­ar­den Mark erspart, also ein Ver­lust in der genann­ten Höhe von min­des­tens 25 Mil­li­ar­den Mark ver­hin­dert wird.

Vor die­sem Hin­ter­grund wird deut­lich, dass Detek­ti­ve für die Gesell­schaft und den ein­zel­nen Bür­ger unse­res Lan­des unver­zicht­bar sind und ein Stück All­ge­mein­gut dar­stel­len, auf das auch in Zukunft zum Wohl von Staat, Wirt­schaft und Gesell­schaft nicht ver­zich­tet wer­den kann. Detek­ti­ve leis­ten somit ins­ge­samt auch einen wich­ti­gen Bei­trag zur Sicher­heit in unse­rem Lande.