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Die Zeit nach dem Zweiten Weltkrieg

Ähn­lich der Situa­ti­on der zwan­zi­ger Jah­re sah es in Deutsch­land nach dem Ende des Zwei­ten Welt­krie­ges aus.

Mili­tär­po­li­zei und Län­der­po­li­zei­en waren in der Nach­kriegs­zeit nur schwer in der Lage, die Rech­te des Bür­gers zu sichern und die Kri­mi­na­li­täts­be­kämp­fung wir­kungs­voll durch­zu­füh­ren. Die Aus­gangs­la­ge zur Grün­dung von Detek­tei­en war daher günstig.

Schon am 27. Febru­ar 1946 kam es in Mün­chen zur Grün­dung des „Ver­ban­des Deut­scher Detek­ti­ve e.V. (VDD), der in einem Schrei­ben vom 15. Juni 1946 an den Mün­che­ner Ober­bür­ger­meis­ter einen Bestand von 101 Mit­glie­dern aus allen vier Besat­zungs­zo­nen angab.

Im Okto­ber des glei­chen Jah­res wur­de in den drei west­li­chen Besat­zungs­zo­nen die rei­ne Detek­tiv­tä­tig­keit zuge­las­sen.
Aller­dings bestimm­te der Kon­troll­rat mit Gesetz 42 vom 23. Sep­tem­ber 1946 eine Lizenz­pflicht für Aus­kunftei­en und Detek­tei­en. Die Ertei­lung der Lizenz setz­te sowohl eine per­sön­li­che als auch fach­li­che Eig­nung voraus.

Mit der Ein­füh­rung der Gewer­be­ord­nung im Jah­re 1948 ent­fiel die Lizenz­pflicht. In der sowje­ti­schen Besat­zungs­zo­ne wur­de das Detek­tei­ge­wer­be 1947 verboten.

Der Ver­band Deut­scher Detek­ti­ve erhielt dann durch das Baye­ri­sche Staats­mi­nis­te­ri­um für Wirt­schaft am 31. Janu­ar 1947 die Geneh­mi­gung, den Namen des Ver­ban­des zu ändern. Der neue Ver­bands­na­me lau­te­te „Ver­band der Detek­tei­en und Pri­vat-Aus­kunftei­en”; die Kurz­be­zeich­nung VDD wur­de beibehalten.

Anfang 1949 kam es wie­der zu einer Namens­än­de­rung des Ver­ban­des. Er führ­te nun die Bezeich­nung „Ver­band Deut­scher Detek­ti­ve und Pri­vat­aus­kunftei­en, Lan­des­ver­band Bay­ern (VDD) e.V.” mit Sitz München.