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Mangelnde fachliche Kenntnisse

Auf der einen Sei­te ist eine von Jahr zu Jahr sprung­haft anstei­gen­de Kri­mi­na­li­tät bei glei­cher­ma­ßen fal­len­den Auf­klä­rungs­quo­ten fest­zu­stel­len, auf der ande­ren Sei­te steht die gera­de­zu ängst­li­che Ver­wei­ge­rungs­hal­tung des Staa­tes, inter­es­sier­ten Hel­fern eine aner­kann­te oder gar uni­ver­si­tä­re Aus­bil­dung zu ermög­li­chen, gemeint ist. außer­halb der Poli­zei. Bedenkt man in die­sem Zusam­men­hang, dass im gewerb­li­chen Sicher­heits­be­reich fast mehr Men­schen beschäf­tigt wer­den als bei der Poli­zei, ist um so weni­ger nach­voll­zieh­bar, dass der Staat Berufs­zu­las­sungs­re­geln für Detek­ti­ve verweigert.“

Die­se Aus­sa­ge ist aktu­el­ler den je, da die Kri­mi­na­li­tät in eine ande­re Dimen­si­on hin­ein­wächst – der Staat dem Ver­bre­chen jedoch immer ohn­mäch­ti­ger gegenübersteht.

Die Kriminalität der Zukunft

In wei­te­ren Über­le­gun­gen bezüg­lich der Ten­den­zen in der Kri­mi­na­li­täts­ent­wick­lung nennt Lan­des­po­li­zei­prä­si­dent i.R., Dr. Alfred Stüm­per, recht inter­es­san­te Punkte:

  • Die Kri­mi­na­li­tät der Zukunft wird in eine ganz ande­re Dimen­si­on hineinwachsen
  • Eine wirk­sa­me Ver­bre­chens­be­kämp­fung muss bereits im Vor­feld einsetzen
  • Wir wer­den mit bis­her nicht bekann­ten Bege­hungs­mo­da­li­tä­ten kon­fron­tiert sein
  • Aus­prä­gung völ­lig neu­er Mög­lich­kei­ten der Geld­ver­rech­nung über ver­schlei­er­te Wege der Industrie‑, For­schungs-und Wirt­schafts­spio­na­ge bis zu viel­fa­chen Fir­men­ver­flech­tun­gen, auch im inter­na­tio­na­len Bereich, die eine Basis für Ver­mö­gens­ma­ni­pu­la­tio­nen und für Ver­mö­gens­de­lik­te abge­ben wer­den, die im Augen­blick noch gar nicht zu über­se­hen sind.

Sicher­lich hat dies vor­ran­gi­ge Bedeu­tung für den Aus­bau der Straf­po­li­tik und der Ablei­tung und Umset­zung geeig­ne­ter Kon­zep­te bei den Straf­ver­fol­gungs­be­hör­den. Aber die­se Sche­re klafft in der Bewäl­ti­gung der­ar­ti­ger Auf­ga­ben immer wei­ter aus­ein­an­der. Des­halb eröff­nen sich brei­te­re Betä­ti­gungs­fel­der für die pri­va­ten Ermittler.

Die Auf­ga­ben der Detek­ti­ve wer­den immer kom­ple­xer, und die Anfor­de­run­gen an den Detek­tiv bedin­gen stär­ke­re Pro­fes­sio­na­li­sie­rung. Bis­he­ri­ge For­men der Wis­sens­ver­mitt­lung und Wis­sens­an­eig­nung (z.B. „Selbst­stu­di­um”, „lear­ning by doing”) sind, unter Berück­sich­ti­gung des Vor­an­ge­stell­ten, nicht mehr ausreichend.

Die Anfor­de­run­gen an den Berufs­stand der Detek­ti­ve, sei­ne Qua­li­tät und Zuver­läs­sig­keit wer­den höher anzu­set­zen sein. Dabei wird deut­lich, dass pri­va­te Ermitt­ler Anfor­de­run­gen gegen­über­ste­hen, die die gene­rel­le Fra­ge recht­fer­ti­gen: Ist der Detek­tiv für die Lösung gegen­wär­ti­ger Auf­ga­ben aus­rei­chend qualifiziert?

Qualifikationsdefizit

IST DER BERUFSDETEKTIV AUSREICHEND QUALIFIZIERT?

Ist der Detek­tiv für die Lösung gegen­wär­ti­ger Auf­ga­ben aus­rei­chend qua­li­fi­ziert ?

Wich­tig erscheint deshalb,

  • bereits exis­tie­ren­de Aus­bil­dungs­mög­lich­kei­ten kri­tisch zu hinterfragen,
  • deren Qua­li­tä­ten herauszustellen,
  • Man­gel kon­kret zu benen­nen und neue Wege für deren Qua­li­täts­an­he­bung aufzuzeigen


Dies setzt jedoch eine ent­spre­chen­de Ver­än­de­rung des Denk­pro­zes­ses in den Köp­fen der Detek­ti­ve (und der Berufs­ver­bän­de!) vor­aus.

Der Schlüs­sel kann nur in der eige­nen Moti­va­ti­on zur Qua­li­fi­ka­ti­on lie­gen, der Ent­wick­lung der Bereit­schaft und Akzep­tanz zu berufs­be­glei­ten­den Bil­dungs­maß­nah­men sowie der Sti­mu­la­ti­on und Ent­fal­tung eige­ner Res­sour­cen (Erfah­run­gen, Bran­chen­kennt­nis­se, erar­bei­te­tes Know-how etc.).

Bis­he­ri­ger Wis­sens­stand aus­rei­chend?

Nicht nur die berech­tig­te Fra­ge nach der Hin­läng­lich­keit des Bil­dungs­ni­veaus von Detek­ti­ven stellt sich, son­dern viel­mehr die Her­aus­stel­lung der Risi­ken, die sich aus man­geln­der Detek­tiv­aus­bil­dung (gera­de weil kei­ne gesetz­li­chen „Stan­dards” in der Bran­che exis­tie­ren) erge­ben. Die­se resultieren

  • aus unzu­rei­chen­der Wis­sens­ver­mitt­lung durch Aus­bil­dungs­stel­len und
  • aus unzu­läng­li­cher Fach­kom­pe­tenz des Detek­tivs auf­grund man­geln­der Qualifikation.

Zur Auf­ga­ben­er­fül­lung von Detek­ti­ven ist ein hohes Maß an Fach­kun­de not­wen­dig … , fun­dier­te Rechts­kennt­nis­se bil­den die Basis für eine fach­ge­rech­te Auf­trags­ab­wick­lung von der Auf­trags­an­nah­me (Erken­nen des berech­tig­ten Inter­es­ses) über die Auf­trags­ge­stal­tung (Ermitt­lung, Obser­va­ti­on, Beweis­mit­tel­si­che­rung, Daten­schutz) bis hin zum Ein­satz der Arbeits­mit­tel und Arbeits­me­tho­den (Ver­trau­lich­keit des Wor­tes, Abwä­gen der Rechts­gü­ter u.a.).„

Die ZAD hat­te bereits 1988 das Bun­des­in­sti­tut für Berufs­bil­dung (BiBB) gebe­ten, ein ent­spre­chen­des Begut­ach­tungs­in­stru­men­ta­ri­um für objek­ti­ve Beur­tei­lungs­kri­te­ri­en bei Detek­tiv­schu­len zu ent­wi­ckeln.

Von offi­zi­el­len Stel­len wird dabei stets her­aus­ge­stellt,

… dass ZAD-Fort­bil­dungs­maß­nah­men sich von ande­ren Aus­bil­dungs­an­ge­bo­ten dadurch unter­schei­den, dass nur sol­che Per­so­nen fort­ge­bil­det wer­den, die auch eine prak­ti­sche Aus­bil­dung erhal­ten und ein Volon­ta­ri­at oder ein Prak­ti­kum nach­wei­sen kön­nen.

Die staat­li­che Aner­ken­nung als „Geprüf­ter Detektiv/in“ … könn­te eine Fort­bil­dung als Detek­tiv ins­ge­samt auf­wer­ten und zu einer stär­ke­ren Ver­brei­tung der Qua­li­fi­ka­ti­on bei­tra­gen.

… Poten­ti­el­le Kun­den hat­ten zudem ein zuver­läs­si­ge­res Ent­schei­dungs­kri­te­ri­um an der Hand, als es ganz­sei­ti­ge Wer­be­an­zei­gen und Mit­glied­schaf­ten in diver­sen Berufs­ver­ei­ni­gun­gen dar­stel­len.“ Wor­aus sich den­noch Pro­ble­me bei allen bis­he­ri­gen Ver­su­chen geein­ter Wis­sens­ver­mitt­lung erge­ben, ist in der durch das BiBB initi­ier­ten Stu­die (Autor: Micha­el Burg­wald) nach­zu­le­sen:

…Die Detek­tiv­bran­che setzt sich äußerst hete­ro­gen aus einer Viel­zahl von Ein­zel­per­so­nen zusam­men, die aus den ver­schie­dens­ten Grün­den zu kei­ner gemein­sa­men Inter­es­sens­ver­tre­tung fin­den. Ver­su­che der letz­ten vier­zig Jah­re im Detek­tiv­ge­wer­be, sich in einem gemein­sa­men Ver­band zusam­men­zu­schlie­ßen, sind bis­her geschei­tert. Um so schwie­ri­ger wird daher eine Eini­gung auf gemein­sa­me Qua­li­täts­kri­te­ri­en hin­sicht­lich der Qua­li­fi­ka­ti­on der Mit­ar­bei­ter sein.

Die Auf­ga­ben von Detek­ti­ven sind weit­aus abs­trak­ter in der Wahr­neh­mung berech­tig­ter Inter­es­sen ihrer Auf­trag­ge­ber. Geschützt wer­den vor allem Rechts­gü­ter der Auf­trag­ge­ber

Die Kern­tä­tig­kei­ten Ermitt­lung und Obser­va­ti­on die­nen dabei in ers­ter Linie der Beschaf­fung von Infor­ma­tio­nen, die an die Auf­trag­ge­ber wei­ter­ge­lei­tet wer­den. Die Tätig­kei­ten und Auf­ga­ben­fel­der wei­sen daher wenig Berüh­rungs­punk­te mit ande­ren Berufs­fel­dern auf.“

Detektive im Risiko

DETEKTIVE IM RISIKO

Auf­trag­ge­ber set­zen den Erfolg des Detek­tivs vor­aus und beden­ken dabei weni­ger, dass der Detek­tiv u.U. mit dem Gesetz in Kon­flikt gera­ten könn­te. Kaum ein Auf­trag­ge­ber weiß, dass Detek­ti­ve kei­ner­lei Son­der­rech­te besit­zen und kei­ne behörd­li­che Unter­stüt­zun­gen zwin­gend erhal­ten müs­sen.

Feh­len dem Detek­tiv grund­sätz­li­che Rechts­kennt­nis­se, liegt das Risi­ko, mit dem Gesetz zu kol­li­die­ren recht hoch. Leicht las­sen sich hier­für eine Rei­he von Straf­tat­be­stän­den auf­zäh­len, wie Haus­frie­dens­bruch, Amts­an­ma­ßung, Bestechung, Ver­let­zung der All­ge­mei­nen Per­sön­lich­keits­rech­te, Aus­spä­hung von Daten, fal­sche Ver­däch­ti­gung … .

Ille­ga­le Prak­ti­ken ver­sto­ßen nicht nur gegen die Berufs­ord­nung für Detek­ti­ve, sie sind rechts­wid­rig!

Nega­ti­ve Erschei­nungs­for­men in der Bran­che resul­tie­ren aus man­geln­der per­sön­li­cher Zuver­läs­sig­keit, feh­len­der Fach-und Sach­kun­de und bil­den ent­spre­chen­de Risi­ken.

Erfah­rungs­ge­mäß tap­pen uner­fah­re­ne Berufs­an­fän­ger gera­de in die­se Fal­len. Ohne fun­dier­te Wis­sens­ver­mitt­lung und Wei­ter­ga­be von prak­ti­schen Erfah­run­gen haben Berufs­ein­stei­ger einen schlech­ten Start in ihrer selb­stän­di­gen Detek­tiv­tä­tig­keit.

Fal­sche Auf­trags­ana­ly­se, Ver­ken­nung der Rechts­la­ge, unan­ge­brach­ter und unver­hält­nis­mä­ßi­ger Ein­satz detek­ti­vi­scher Mit­tel und Metho­den sind die trau­ri­ge Bilanz der­ar­ti­ger Detek­tiv­be­auf­tra­gun­gen und enden mit unver­wert­ba­ren Infor­ma­tio­nen.

Nicht nur der Detek­tiv steht dann im Risi­ko, son­dern vor­der­grün­dig sein Auf­trag­ge­ber, der mit erbrach­ten Fehl­leis­tun­gen sein berech­tig­tes Inter­es­se kaum noch durch­set­zen kann. Dis­kre­ti­ons­ver­let­zun­gen sind bei der­ar­ti­gen Vor­gän­gen nahe­zu vor­pro­gram­miert, und Nega­tiv­be­rich­te in den Medi­en las­sen nicht lan­ge auf sich warten.

Umsetzungswille

VORAUSSETZUNG: UMSETZUNGSWILLEN DER DETEKTIVE

„Solan­ge der Nach­weis einer Qua­li­fi­ka­ti­on auf Frei­wil­lig­keit beruht, wer­den die Teil­neh­mer­zah­len der ange­bo­te­nen Fort­bil­dun­gen ver­mut­lich nicht stei­gen, da in der Mehr­zahl die zeit-und kos­ten­güns­ti­ge­re Mög­lich­keit eines schnel­len Berufs­ein­stiegs gewählt wird.“

Die­se Erkennt­nis unter­streicht, dass ohne zwin­gen­de Regu­la­ri­en noch immer jeder frei für sich ent­schei­den kann, ob das Fach­wis­sen für den Detek­ti­vall­tag aus­reicht.

Ob Detek­ti­ven dabei § 3 Berufs­ord­nung in Erin­ne­rung kommt („Pflicht zur Fort­bil­dung”), oder ihnen die 1–2 jähr­li­chen Schu­lungs­se­mi­na­re der Berufs­ver­bän­de als aus­rei­chend erschei­nen, oder ob sie den Bil­dungs­weg über den 10monatigen Inten­siv-Kurs Detek­tiv-Bil­dungs­plan ist das ers­te Doku­ment sei­ner Art, das von den Innen­mi­nis­tern – anläss­lich der Über­le­gun­gen im BiBB – als geeig­ne­te Basis für die Detek­tiv­aus­bil­dung bezeich­net wur­de.

Ein­heit­li­che Grund­qua­li­fi­ka­ti­on, modu­lar abge­stimm­te und bedarfs­ori­en­tier­te Fort­bil­dungs­kon­zep­te, fall- und pra­xis­ori­en­tier­te Wis­sens­ver­mitt­lung sind eini­ge Mei­len­stei­ne, um die Berufs­de­tek­ti­ve nicht mehr her­um­kom­men wer­den.

Die­se Auf­ga­ben kön­nen jedoch nur umge­setzt wer­den, wenn Pro­fes­sio­na­li­tät durch Leis­tungs­trä­ger der Berufs­bran­che neu defi­niert und von jenen initi­iert wer­den, die auch die Bereit­schaft auf­brin­gen, ihre fach­spe­zi­fi­sche Kom­pe­tenz („Herr­schafts­wis­sen”) zu tei­len. In einer Unter­su­chung zu den ent­schei­den­den Plei­te-Ursa­chen (Auf­trag des Bun­des­wirt­schafts­mi­nis­te­ri­ums) wur­de fest­ge­stellt, wor­an Unter­neh­mens­grün­der am häu­figs­ten schei­tern:

Zu 61 % sind es Infor­ma­ti­ons­de­fi­zi­te über das Markt­ge­sche­hen und zu 48% Qua­li­fi­ka­ti­ons­män­gel! Fach­wis­sen, prak­ti­sche Beherr­schung des detek­ti­vi­sches Know-hows und Bran­chen­kennt­nis­se bil­den somit unver­zicht­ba­re Vor­aus­set­zun­gen zur effi­zi­en­ten und qua­li­täts­ori­en­tier­ten Arbeit.