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Berufsbildung

Allgemeines

Die Berufs­bil­dung für Pri­va­ter­mitt­ler / Detek­ti­ve erfolgt alter­na­tiv durch fol­gen­de Unterrichtsprogramme:

- „Inten­siv-Kurs”, Lehr­gangs­dau­er 10 Mona­te
- „Kom­bi-Kurs”, Lehr­gangs­dau­er 22 Mona­te

Für bei­de Lehr­gän­ge gilt folgendes:

Die Lehr­gän­ge die­nen dazu, die Teil­neh­mer auf den Beruf des Pri­va­ter­mitt­lers / Detek­tivs vor­zu­be­rei­ten und pra­xis­be­glei­tend in die Lage zu ver­set­zen, sowohl den berech­tig­ten Inter­es­sen der Auf­trag­ge­ber zu ent­spre­chen, aber auch die viel­fäl­ti­gen damit ver­bun­de­nen spe­zi­el­len Risi­ken zu erken­nen und die­se erfolg­reich zu bewältigen.

Des­halb wer­den in den Lehr­gän­gen bevor­zugt rechts- und risi­kore­le­van­te The­men angesprochen.

Lehrinhalte

Die Lehr­in­hal­te sind in drei Berei­che gegliedert:

Spe­zi­el­le Berufs­kun­de
Fach­kun­de Recht
Fach­kun­de Kriminalistik

Die mehr als 60 The­men in den 39 ZAD-Fern­lehr­brie­fen (auf etwas mehr als 2.000 A4 Sei­ten dar­ge­stellt) ent­spre­chen den Anfor­de­run­gen, die im Bil­dungs­plan für Detek­ti­ve der Berufs­ver­bän­de BDD, BID und DDV dar­ge­stellt sind.

Die Inhal­te der Stu­di­en­ma­te­ria­li­en sind von ver­sier­ten Spe­zia­lis­ten, u.a. von Detek­ti­ven, Kri­mi­na­lis­ten und Juris­ten ver­fasst. Von beson­de­rem Inter­es­se sind die in die Stu­di­en ein­ge­ar­bei­te­ten Bei­spiel­fäl­le, die – inter­es­sant dar­ge­stellt – ver­deut­li­chen, wozu der spe­zi­el­le Wis­sens­fun­dus erfor­der­lich ist.
Die Lehr­brie­fe wer­den in Lose-Blatt-Form aus­ge­ge­ben und an die Teil­neh­mer per Post zugeschickt.

Lernmethodik

Die ZAD Bil­dungs-Pro­gram­me sind so gestal­tet, dass die Teil­neh­mer im Selbst­stu­di­um inter­ak­tiv zur Lösung und Beant­wor­tung der Wis­sens­kon­troll­fra­gen gelangen.

Fra­gen und Pro­ble­me kön­nen jeder­zeit an die ZAD-Refe­ren­ten per E‑Mail oder im ZAD-Stu­di­en­kreis (geschlos­se­nes Inter­net­fo­rum) her­an­ge­tra­gen wer­den. Die­se Anfra­gen wer­den von der ZAD mög­lichst zeit­nah beantwortet.

Teil­neh­mer wer­den mit ihren Sor­gen und Nöten nicht allei­ne gelas­sen, son­dern erfah­ren opti­ma­le Hil­fe bei den Lern­zie­len. Die ZAD-Refe­ren­ten sind jeder­zeit Kon­sul­ta­ti­ons­part­ner und Men­tor der Teil­neh­mer, um die­se beim selb­stän­di­gen Lern­pro­zess zu unter­stüt­zen. Die Bera­tung und indi­vi­du­ell-päd­ago­gi­sche Betreu­ung ist wäh­rend der Gesamt­dau­er der Lehr­gän­ge sichergestellt.

Dar­über hin­aus haben die Teil­neh­mer im geschlos­se­nen, Pass­wort­ge­schütz­ten Inter­net-Forum auf der ZAD-Inter­net-Domain auch unter­ein­an­der die Mög­lich­keit zu kom­mu­ni­zie­ren und Wis­sens­aus­tausch vor­zu­neh­men. Die ZAD-Mode­ra­to­ren in die­sem Forum gewähr­leis­ten, dass die Lern­zie­le der Teil­neh­mer nicht ver­nach­läs­sigt werden.

Präsenzseminare

Der in den ZAD Fern­lehr­brie­fen ver­mit­tel­te Wis­sens­stoff wird im Direkt­un­ter­richt teil­wei­se wie­der­holt und auf­ge­ar­bei­tet.
Für den Inten­siv- und Kom­bi­kurs wer­den zwei vier­tä­gi­ge Prä­senz­se­mi­na­re und für den BFKH Lehr­gang ein vier­tä­gi­ges Prä­senz­se­mi­nar durchgeführt.

Abschlusstest

Der Abschluss­test besteht aus:

- dem schrift­li­chen Test
- dem münd­li­chen Gespräch

Die Teil­neh­mer erhal­ten zum Lehr­gangs­ab­schluss eine Teil­nah­me­be­schei­ni­gung.

Nach erfolg­rei­chem Lehr­gangs­ab­schluss­test erhal­ten die Teil­neh­mer ein Zeug­nis über die erbrach­ten Leis­tun­gen.

Bei Nach­weis einer zwei­jäh­ri­gen Pra­xistä­tig­keit stellt die ZAD dem Teil­neh­mer ein Zer­ti­fi­kat aus mit der Aua­li­fi­ka­ti­on: „ZAD Geprüf­ter Detek­tiv”.

Teil­neh­mer, die die Qua­li­fi­ka­ti­on „mit IHK Fach­zer­ti­fi­kat” anstre­ben, haben hier­für zusätz­lich eine umfang­rei­che The­sen­ar­beit zu erstellen.

Zugangsvoraussetzungen

Zu den Zugangs­vor­aus­set­zun­gen zählen:

- Min­dest­al­ter 24 Jah­re
- erwei­ter­ter oder qua­li­fi­zier­ter Haupt­schul- bzw. Real­schul­ab­schluss
- abge­schlos­se­ne Berufs­aus­bil­dung oder Stu­di­um
- nach­weis­ba­re Berufs­er­fah­rung
- Poli­zei­li­ches Füh­rungs­zeug­nis
- Nach­weis der steu­er­li­chen Unbedenklichkeit

Eine eigen­ver­ant­wort­li­che detek­tiv­spe­zi­fi­sche Berufs­tä­tig­keit soll­te erst mit 24 Jah­ren begin­nen; nach oben bestehen kei­ne Altersbegrenzungen.

Die Vor­aus­set­zung bzw. unse­ren Hin­weis hin­sicht­lich einer abge­schlos­se­nen Berufs­aus­bil­dung emp­feh­len wir, da die ZAD-Aus­bil­dung KEINEN staat­lich aner­kann­ten Abschluss im Sin­ne des Berufs­aus­bil­dungs­ge­set­zes (BBiG) dar­stellt und rich­tet sich vor allem an jene jun­gen Inter­es­sen­ten, die unmit­tel­bar die Schu­le absol­viert haben und sich sofort auf die Detek­tiv­tä­tig­keit ori­en­tie­ren möchten.